Antwort
Grundsätzlich ist es Freiberuflerinnen und Freiberuflern erlaubt, eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer anzustellen.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist für die Abwicklung des Beitrags- und Meldeverfahrens eine achtstellige Betriebsnummer erforderlich. Diese ist bei dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit:
Postanschrift: 66088 Saarbrücken
Besucheradresse: Eschberger Weg 68,
6121 Saarbrücken
Telefon: 0800 4 5555 20 (Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.)
Telefax: 0681 988 429 1300
betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Weiterhin besteht auch eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert. Eine Übersicht findet sich auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie können sich an die kostenfreie Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 6050404 wenden.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei weiteren Fragen direkt an die Minijob-Zentrale zu wenden:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Service-Center: 0355 2902 70799
Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr
minijob@minijob-zentrale.de
Zu Ihren steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder an einen Steuerberater.
Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003
Stand:
August 2020
Tipps der Redaktion: