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Podologin: Physiotherapeutin anstellen?

Frage

Ich bin selbständige Podologin (mit Krankenkassenzulassung) und würde gerne eine Physiotherapeutin anstellen. Kann ich dann auch die Zulassung der Physiotherapie bekommen? Die Voraussetzung der Räumlichkeiten wären gegeben.

Antwort

Ja - Sie können auch die Zulassung für die Physiotherapie bei Ihrer zuständigen ARGE der Heilmittelzulassung erhalten.

Für den Bereich der Physiotherapie müssen Sie ein separates Institutionskennzeichen (IK) beantragen. Beantragen können Sie dies beider DGUV.

Alle Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Webseite der GKV.

Die angestellte Physiotherapeutin muss als fachliche Leitung angestellt werden, da Sie als Podologin keine fachliche Aufsicht über den Bereich der Physiotherapie übernehmen können. Die Position der fachlichen Leitung sollten Sie im Arbeitsvertrag festhalten.

Bitte beachten Sie, dass mit den neuen bundesweiten Rahmenverträgen unter Umständen andere Zulassungsvoraussetzungen gelten werden. Die neuen Rahmenverträge treten frühestens zum 1.10.2020 in Kraft; zeitliche Verzögerungen auf Grund der aktuellen berufspolitischen Lage sind nicht auszuschließen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2020

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