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Personal einstellen: Förderung?

Frage

Ich möchte nach langer Selbständigkeit mit einem Freund zusammen eine GmbH gründen und zwei Personen einstellen. Der Freund wäre stiller Teilhaber und ich Geschäftsführer. Wir werden laut Business-Plan im ersten Jahr nicht kostendeckend arbeiten - das nötige Wagniskapital dafür stellt der stille Teilhaber zu Verfügung. Ist es möglich für die neu angestellten Mitarbeiter (Programmierer) Fördergelder o.ä. zu erhalten, damit der Druck durch die Personalkosten nicht so hoch ist?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden.

Stellen Sie als Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein, die arbeitslos sind und deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, so können Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich der Minderleistung erhalten (www.arbeitsagentur.de (www)). Bei dem Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung, so dass Sie sich bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beraten lassen sollten, falls diese Förderung für Sie in Frage kommen würde.

Zur Finanzierung von Betriebsmitteln, wozu auch die Personalkosten zählen, können auch die Förderprogramme der KfW in Anspruch genommen werden, dabei handelt es sich aber um Darlehensförderprogramme. Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der KfW finden Sie im Internet unter www.kfw.de/gruenderkredite (www) oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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