Antwort
Wenn Sie erstmalig eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen, benötigen Sie sowohl für die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch für die Zahlung der Beiträge eine achtstellige Betriebsnummer. Diese ist bei dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
Postanschrift: 66088 Saarbrücken
Telefon: 0800 4 5555 20 (dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.)
Telefax: 0681 988 429 1300
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Besucheradresse: Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Weiterhin besteht auch eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erkundigen, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4. Eine Übersicht findet sich auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen (auch im Nebenerwerb), muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Die Mitteilungspflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) gilt als erfüllt, wenn eine Anzeige nach dem §§ 14, 55c der Gewerbeordnung binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens gegenüber der zuständigen Stelle erstattet wurde.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei weiteren Fragen direkt an die „Minijob-Zentrale“ zu wenden.
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Service-Center: Tel. 0355 2902 70799
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Internet: www.minijob-zentrale.de
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr
Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 60 28 00 28
Stand:
Juni 2020
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