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Nebenerwerbsselbständigkeit: Minijobber einstellen?

Frage

Ich betreibe seit ca. einem Jahr ein Nebengewerbe und vertreibe im Network-Marketing noch ein wenig Gesundheitsprodukte. So weit sind die Sachen auch alle in meinem Gewerbe eingetragen. Nun aber zu meinen Fragen: 1. Eine Kundin kam auf mich zu und fragte mich bzw. meinen Freund, ob wir uns ein wenig um ihre Buchhaltung kümmern könnten. Ich arbeite hauptberuflich 30 Stunden als Bürokauffrau und bin ca. 15 Stunden mit meinem Gewerbe beschäftigt die Woche. Kann ich meinen Freund auf 400 Euro (Minijob) einstellen? Erweitere ich dann mein Gewerbe mit dem Zusatzpunkt Bürotätigkeiten?

Antwort

Wenn Sie die Nebentätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet und eine Betriebsnummer durch die Agentur für Arbeit bekommen haben, können Sie auch Personal einstellen. Die Betriebsnummer benötigen Sie, um den Arbeitnehmer bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anzumelden. Zu diesem Thema informiert die Minijob-Zentrale.

Außerdem sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um Ihrer Mitwirkungspflicht gerecht zu werden. Unter Umständen kann es zu einem Wechsel Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Einstellung von Mitarbeitern kommen. Der GKV-Spitzenverband informiert dazu mit einem Rundschreiben zum Begriff der hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit.

Ob Ihr Gewerbe um die Bürotätigkeit erweitert werden muss, beantwortet Ihnen das Gewerbeamt.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2018

Tipps der Redaktion:

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