Antwort
Eine pauschale Aussage über die Meldung von Arbeitnehmern beim Sozialversicherungsträger durch den Arbeitgeber kann durch uns nicht getroffen werden. Im Allgemeinen erfolgt die Anmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse, wenn durch die Höhe des Arbeitsentgelts eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt oder bei der Minijob-Zentrale, wenn das Arbeitsentgelt 450,00 Euro regelmäßig nicht überschreitet. Eine Information zu diesem Thema hat die Minijob-Zentrale für Arbeitgeber veröffentlicht.
Des Weiteren haben wir Ihnen einen Leitfaden für Praktikanten und Unternehmen in Form eines PDF eingefügt.
Da auch das Mindestlohngesetz einige Details zur Vergütung innerhalb des Praktikums geregelt hat, empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn (Tel. 030 602 800 28) oder zum Arbeitsrecht (Tel.030 221 911 004).
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2018
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