Frage
Es geht um zwei Adressen bezüglich eines Gewerbes:
1. Geschäftsadresse (ladungsfähige Anschrift)
2. Adresse, an der ich die Geschäfte leite (mein Wohnsitz, an dem ich die meine Unterlagen habe usw.).
Ist es korrekt, dass
- ich die Geschäftsadresse auf der Gewerbeanmeldung als „Betriebsstätte“ eintragen kann und im Fragebogen zur steuerl. Erfassung beide Adressen?
- ich beim Finanzamt als „Ort der Geschäftsleitung“ meinen Wohnsitz und als „Anschrift des Unternehmens“ die Geschäftsadresse angebe?
- dann das Wohnsitz-Finanzamt zuständig ist und nicht das Geschäftsadressen-Finanzamt?
Zum Gewerbe: Online-Coaching.
Zum Ort: Adressen aus zwei verschiedenen Bezirken in Berlin (Hebesatz ist gleich).
Mir ist wichtig, beim Gewerbeamt meine Geschäftsadresse anzugeben und beim Finanzamt meinen Geschäftsleitungs-Sitz. Ich möchte nicht beim Gewerbeamt meine Privatadresse für mein Gewerbe angeben.