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Geschäftsadresse und Geschäftsleitungsadresse: Anmeldung bei Gewerbe- und Finanzamt

Frage

Es geht um zwei Adressen bezüglich eines Gewerbes:

1. Geschäftsadresse (ladungsfähige Anschrift)

2. Adresse, an der ich die Geschäfte leite (mein Wohnsitz, an dem ich die meine Unterlagen habe usw.).

Ist es korrekt, dass

- ich die Geschäftsadresse auf der Gewerbeanmeldung als „Betriebsstätte“ eintragen kann und im Fragebogen zur steuerl. Erfassung beide Adressen?

- ich beim Finanzamt als „Ort der Geschäftsleitung“ meinen Wohnsitz und als „Anschrift des Unternehmens“ die Geschäftsadresse angebe?

- dann das Wohnsitz-Finanzamt zuständig ist und nicht das Geschäftsadressen-Finanzamt?

Zum Gewerbe: Online-Coaching.
Zum Ort: Adressen aus zwei verschiedenen Bezirken in Berlin (Hebesatz ist gleich).

Mir ist wichtig, beim Gewerbeamt meine Geschäftsadresse anzugeben und beim Finanzamt meinen Geschäftsleitungs-Sitz. Ich möchte nicht beim Gewerbeamt meine Privatadresse für mein Gewerbe angeben.

Antwort

Die Geschäftsleitungsadresse ist in der Regel dort, wo die kaufmännische Arbeit ausgeübt wird. Sollten Sie Ihre Tätigkeiten (Organisation etc.) an Ihrem Wohnort ausüben, ist die Wohnortsanschrift anzugeben. Die Geschäftsadresse ist dort wo Sie offiziell ihre Geschäfte tätigen bzw. dort auch eine Räumlichkeit nutzen. Wenn Sie Ihr Gewerbe an der Geschäftsadresse angemeldet haben geben Sie diese i.d.R. auch bei der steuerlichen Erfassung an.

Mit welcher Adresse Sie bei den Geschäftskunden auftreten ist unabhängig von den Angaben des Finanzamtes zu sehen. Hier sind sie relativ frei in der Außendarstellung. Ob Sie ihre Privatanschrift ggf. im Impressum angeben müssen, müsste bei einem Rechtsanwalt rechtsicher erfragt werden.

April 2024

Quelle: Sascha Schneider
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Steuerberater

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