Antwort
Für Ihre Fragestellung verweise ich auf die F&A zu Migration und Aufenthalt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
„Berechtigt die Blaue Karte EU zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit?
Prinzipiell ja, in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung bedarf es jedoch bei jedem Arbeitsplatzwechsel die Zustimmung der Ausländerbehörde. Für diese Zustimmung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Ersterteilung, weswegen u.a. erneut das aktuell gültige Mindestbruttogehalt nachzuweisen ist. Ausgeschlossen sind zudem selbstständige und freiberufliche Beschäftigungen.“
Für Inhaber einer Blauen Karte EU gilt grundsätzlich:
Wer eine Blaue Karte EU besitzt, der kann bereits nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn er in dieser Zeit eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt hat. Sind Sie Inhaber einer Blauen Karte EU und verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, das heißt mindestens der Stufe B1, verkürzt sich diese Zeit für Sie sogar auf nur 21 Monate, also auf weniger als zwei Jahre.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Inhaber einer Blauen Karte EU finden Sie als Beispiel auf den Seiten des Landes Sachsen. Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven: Sie können unbeschränkt mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland leben. Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Für eine Erstberatung zum Thema Aufenthalt und Visa helfen Ihnen auch die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ in Deutschland gerne weiter:
Hotline: +49 30 1815 – 1111.
Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch. Nutzen Sie auch das Service-Center für internationale Fachkräfte in München.
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
„Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.
Quelle:
Projekt „Make it in Germany“
Justina Godesberg
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Stand:
Mai 2021