Voraussetzungen zur Annahme von Spenden?
Frage
Ich spiele mit dem Gedanken ein Kleingewerbe zu gründen. Darf ich auch Spenden entgegennehmen und wenn ja wie viel?
Wie verhält es sich, wenn ich Bücher verkaufen möchte, die durch Spenden finanziert wurden? Eine Leserschaft z.B. spendet Geld an das Gewerbe/den Verein und dieser nutzt es, um einen Autor, einen Lektor etc. zu bezahlen, vertreibt es mit ISBN-Nummer auf einem Webshop mit Gewinnerzielungsabsicht. Was wäre hier dann die passende Gesellschaftsform?
Antwort
Sie können keine Spenden entgegennehmen bzw. dürfen keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Eine Spende bzw. Spendenbescheinigung können Sie nur erteilen, wenn Sie als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt werden. Hierzu gibt es unterschiedliche Gesellschaftsformen vom Verein bis zur GmbH. Eine rechtsverbindliche Auskunft ist also nicht in kurzen Sätzen möglich und sollte von einem Rechtsanwalt beantwortet werden.
Die von Ihnen genannten Spenden sind also grundsätzlich wie verlorene Zuschüsse zu behandeln und somit steuerpflichtig. Sollte die Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftlich scheitern, kann das Finanzamt im Zweifel die Verluste wegen einer sog. steuerlichen Liebhaberei nicht anerkennen.
Ich rate somit dringend, einen persönlichen rechtlichen Rat vor Ort einzuholen.
Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Stand:
August 2022
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