Antwort
zu Ihrer Frage a)
Sie müssen weder vorher ein Patent oder eine Marke für einen Namen einreichen. Grundsätzlich gewähren Schutzrechte wie Patente oder Marken ihren Inhabern das Recht, Dritten die Benutzung der geschützten Erfindung bzw. des geschützten Namens zu verbieten. Sie gewähren jedoch kein positives Benutzungsrecht. Es sind sogar Fall-Konstellationen denkbar, bei der Sie ein erteiltes Patent haben und trotzdem ein Patent eines Dritten verletzen. Davor schützen Sie eigene Patentanmeldungen nicht.
Wenn Sie allerdings denken, dass die App eine patentfähige Erfindung enthalten könnte, sollten Sie sie zum Patent anmelden, bevor Sie sie selber veröffentlichen, denn wenn eine Erfindung einmal veröffentlicht wurde - und zwar egal wo und von wem - ist ein Patentschutz nicht mehr möglich.
Im Unterschied dazu gilt dieses Neuheitserfordernis für Marken so nicht, d.h. Sie können immer noch eine Marke anmelden, nachdem Sie sie selber benutzt haben.
zu Ihrer Frage b)
Sie können als Privatperson sowohl Patente als auch Marken anmelden. Ein Unternehmen ist hierzu nicht erforderlich.
Quelle:
Tobias Kalinowski
Patentanwalt und European Patent Attorney
PATERIS Theobald Elbel Fischer Patentanwälte, PartmbB
Stand:
Mai 2020
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