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Einzelunternehmen: Produktkennzeichnung?

Frage

Ich bin Einzelunternehmer (kein e.K.) und möchte ein Produkt in Deutschland herstellen lassen. Ich hätte jedoch gerne, dass ausschließlich der Firmenname und die Anschrift des Herstellers auf dem Produkt stehen (damit wäre der Hersteller auch einverstanden). Ist das überhaupt erlaubt oder müssen auch mein vollständiger Name + Anschrift auf dem Produkt angebracht werden?

Antwort

Wer letztlich auf dem Produkt steht, ist aus Konsumentinnen- und Konsumentensicht grundsätzlich nicht so relevant. Es geht dabei vor allem um die Frage, wer bei einem Mangel des Produktes haftet. Nach dem sogenannten Produkthaftungsgesetz ist Herstellerin bzw. Hersteller jeder bzw. jeder wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Herstellerin oder Hersteller gilt auch jede bzw. jeder, der bzw. die sich durch das Anbringen ihres bzw. seines Namens, ihrer bzw. seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Herstellerin bzw. Hersteller ausgibt. Auf Ihren Fall entsprechend angewendet, bedeutet das, dass es durchaus möglich ist, dass der eigentliche Hersteller mit Namen und Adresse auf dem Produkt steht. Dieser übernimmt dann die Verantwortung für das Produkt.

Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Certified Marketing Manager (DAM)
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

Stand:
November 2020

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