Antwort
Die Frage, ob Sie Ihre Geschäftsbezeichnung so nachtragen lassen können, dass sie in Ihrer Gewerbeanmeldung erscheint, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Hierbei handelt es sich um eine Frage aus dem Öffentlichen Recht und Sie sollten dies mit der für Sie zuständigen Behörde abstimmen.
Wie Sie mitteilen, möchten Sie Ihren „Firmennamen“ online unter Geschäftsbezeichnung eintragen lassen. Offen gesagt, ist mir noch nicht ganz klar, was Sie damit meinen. Sie dürfen aber auf Ihrer Internetseite zusätzlich zu Ihrem Vor- und Nachnamen eine „Geschäftsbezeichnung“ angeben. Es darf allerdings nicht der Eindruck entstehen, als handele es sich dabei um eine „Firma“, wie sie z.B. von juristischen Personen (z.B. GmbH) verwendet wird. Als Einzelunternehmerin müssen Sie immer unter Ihrem Vor- und Nachnamen auftreten und können sich lediglich zusätzlich eine „Geschäftsbezeichnung“ geben.
Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Stand:
Juli 2020
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