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App vertreiben: Haftungsbeschränkung?

Frage

Ich bin hauptberuflich Software-Entwickler und programmiere auch in meiner Freizeit leidenschaftlich gern. In mir ist nun die Idee gereift, Apps für mobile Plattformen wie Smartphones und Tablet PCs zu entwickeln und zu verkaufen. Was mich von meinem Vorhaben abhält sind die folgenden Befürchtungen:
1. Die App verletzt unwissentlich ein Patent / geschütztes Werk.
2. Die App ist fehlerhaft und führt zu Datenverlust beim Benutzer.
3. Die App verletzt unwissentlich ein Gesetz eines Landes (z.B. China), in der sie verfügbar ist.

Allen gemein ist, dass ich befürchte, auf Schadensersatz in unbekannter Höhe verklagt zu werden. Das wäre der finanzielle Ruin, auch für meine Familie. Sind meine Bedenken begründet? Wie und in welcher Rechtsform kann ich meine Haftung diesbezüglich beschränken? Ich möchte hauptberuflich weiterhin in meinem derzeitigen Job angestellt bleiben.

Antwort

Eine Haftungsbeschränkung ist auf vielerlei Weise möglich. Am effektivsten wird die Gründung einer Gesellschaft sein, die Ihre App betreibt und vermarktet. Hier bietet sich die GmbH an, die allerdings ein Stammkapital von 25.000 Euro erfordert. Die UG hat diese Mindestanforderung nicht, weshalb sie für ein Start-Up sicherlich am ehesten geeignet ist. UG steht für "Unternehmergesellschaft". Eine solche kann zunächst gegründet und bei Erfolg des Unternehmens später in eine GmbH "upgedated" werden. Zwar kann damit nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass auch die hinter der GmbH stehenden Personen einmal angegriffen werden, allerdings minimiert es das Risiko.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
März 2014

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