Frage
Ich habe zusammen mit meinem Mann eine Hausverwaltungs-GbR gegründet. Wir möchten eine langjährig tätige Hausverwaltung (Einzelfirma) übernehmen, die aus Altersgründen aufhören möchte. Uns geht es darum, die bestehenden Hausverwaltungsverträge übernehmen zu können, ohne auf die Zustimmung der Vertragspartner (Wohnungseigentümergemeinschaften) angewiesen zu sein. Nach unseren Recherchen könnte dies im Wege einer Umwandlung erfolgen: Der eingetragene Einzelkaufmann der abgebenden Hausverwaltung wird Mit-Gesellschafter einer GmbH, die ich und mein Mann gründen würden. Frage: Ist das so richtig dargestellt und ginge das anstelle der GmbH auch mit der bereits existierenden GbR?