Frage
Ich habe in Deutschland ein Einzelunternehmen gegründet und auf einen Eintrag ins Handelsregister verzichtet. Rechtlich bin ich daher Kleinunternehmer und nicht berechtigt, einen Firmennamen zu führen. Zulässig ist, subsidiär zur Nennung des Vor- und Nachnamens, eine Geschäftsbezeichnung, die selbst Vor- und Nachnamen nicht (mehr) enthalten muss. Meine Frage an Sie bezieht sich auf die korrekte Rechnungs- und Lieferanschrift für Warenbestellungen an mich/mein Kleinunternehmen: Viele Leistungsgeber liefern nur an gewerbliche Kunden und sehen für diesen Fall obligatorisch das Formularfeld "Firma" oder "Firmenbezeichnung" vor. Was nenne ich als Kleinunternehmer rechtlich korrekt in diesem Feld? Nichts (Leerzeichen, Bindestrich), die Geschäftsbezeichnung (ohne Vor- und Nachnamen) oder nur meinen Vor- und Nachnamen?