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Postfach statt Unternehmensadresse?

Frage

Ich habe vor, ein Einzelunternehmen im Bereich Programmierung / Softwareentwicklung zu gründen. Um das Unternehmen zu gründen, verwende ich meine private Wohnadresse, da ich keine Firmenadresse etc. habe. Doch will ich trotzdem versuchen, meine Privatsphäre zu schützen und möchte wissen, ob es möglich wäre ein privates Postfach lediglich auf die Rechnungen als meine Rechnungsanschrift zu schreiben. Eine eigene Website besitze ich nicht. Ich habe von einem Urteil des BGH gehört, was sagt, dass Postfachadressen auf Rechnungen erlaubt seien. Nun weiß ich nicht, ob sich dies auch auf wirkliche Postfächer von der deutschen Post handelt.

Antwort

Es ist nicht möglich, ein Unternehmen lediglich unter einer Postfachadresse zu betreiben.

Zunächst ist schon bei der Gewerbeanmeldung die Verwendung einer ladungsfähigen Anschrift erforderlich. Eine Anmeldung nur mit einem Postfach findet nicht statt. Auch im gesamten geschäftlichen Verkehr, vor allem in der schriftlichen Korrespondenz, ist die ladungsfähige Anschrift anzugeben.

Die Angabe nur des Postfachs wird daher nicht funktionieren. Alternativ sollten Sie daher vielleicht darüber nachdenken, eine Geschäftsadresse zu mieten.

Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Certified Marketing Manager (DAM)
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

Stand:
November 2020

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