Navigation

Einzelunternehmen gründen: Haftung?

Frage

Ich plane die Gründung einer Salzgrotte und möchte dies als Einzelunternehmen machen. Wie verhält sich die Haftung, falls es schiefläuft? Wenn ich mit meinem privaten Vermögen hafte, heißt das auch, dass mein Ehemann mitverantwortlich ist und unter Umständen sein Gehalt gepfändet werden könnte? Wir haben zwei kleine Kinder und natürlich möchte ich dieses Risiko nicht eingehen und bin jetzt etwas unsicher.

Antwort

Als Einzelunternehmerin haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden Ihres Unternehmens. Aber nur Sie. Es gibt in Deutschland keine „Sippenhaftung“. Weder Ihr Mann noch Ihre Kinder haften für Ihre Schulden, sofern diese nichts mitunterschrieben haben. Das gilt übrigens auch für private Schulden.

Nur wenn Sie mit diesen Schulden sterben, würde Ihre Familie diese Schulden erben. Dieses Problem lässt sich aber dadurch lösen, dass Ihr Mann und Ihre Kinder das Erbe ausschlagen.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
September 2018

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben