Frage
Ich befinde mich gerade in der Planung eines Unternehmens bzw. möchte ich den bestehenden Campingplatz meines Vaters übernehmen und zusätzlich auf einer derzeit freistehenden Fläche ein Tiny House Village zur dauerhaften Wohnnutzung gründen.
Campingplatz und Tiny House Village würde ich dabei, aufgrund des unterschiedlichen Charakters, unter zwei verschiedenen Namen (Geschäftsbezeichnungen) laufen lassen. Bei der Wahl der Rechtsform habe ich mich für das Kleingewerbe (Einzelunternehmer) entschieden. Ist das möglich oder wäre es hier besser, zwei Unternehmen zu gründen?
Hintergrund ist, dass die Betriebsübernahme über einen Pachtvertrag geregelt werden soll. Der Pachtvertrag würde sowohl den Campingplatz als auch das Tiny House Areal umfassen.