Antwort
Wenn Sie in Deutschland eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit Ihrem Bruder gründen möchten, muss diese Gesellschaft bei allen zuständigen Behörden angemeldet werden. Dabei muss auch jeweils mit Vor- und Nachnamen offengelegt werden, wer die Gesellschafter der GbR sind. Wenn die Gesellschaft gewerblich tätig ist, müssen Sie und Ihr Bruder beide das Gewerbe anmelden. Weiter muss die Existenz der neu gegründeten Gesellschaft dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden, damit eine Steuernummer vergeben werden kann und die steuerliche Veranlagung geklärt werden kann, insbesondere auch bezogen auf die Sondersituation, dass Sie als einer der zwei Gesellschafter derzeit in Wien studieren und deshalb in Wien Ihren Wohnsitz haben. Welche weiteren Behörden informiert werden müssen, hängt davon ab, in welcher Branche Sie welche Waren und/oder Dienstleistungen anbieten und welche Erlaubnisse, Genehmigungen etc. dafür gegebenenfalls erforderlich sind.
Der Geschäftsname „Mustermann GbR“ ist für zwei Personen nicht zulässig. Ideal und klar im Rechtsverkehr wäre „Max Mustermann und Moritz Mustermann GbR“. In der Praxis verbreitet ist bei Brüdern auch „Gebrüder Mustermann GbR“, wobei dann die vollen Namen auf den Geschäftspapieren für die Gesellschafter hinzuzusetzen sind, damit der Rechtsverkehr sehen kann, welche Personen die Gesellschafter der GbR sind. Die Bezeichnung „Gebrüder Mustermann GbR“ ist allerdings nur dann möglich, wenn es nicht eine oder mehrere weitere solche GbRs schon in der gleichen Branche oder in einer ähnlichen Branche gibt, was u.a. vom Familiennamen und der konkreten praktischen Situation abhängt und recherchiert werden müsste. Das Sicherste ist, dass wenn Sie vom Grundsatz „Max Mustermann und Moritz Mustermann GbR“ abweichen wollen, Sie vorab mit dem Gewerbeamt und dem Finanzamt den Geschäftsnamen besprechen. Besteht keine Verwechslungsgefahr und sind die Behörden einverstanden, kann die Bezeichnung „Gebrüder Mustermann GbR“ verwendet werden.
Am besten lassen Sie sich von einer Rechtsanwältinnenkanzlei oder einer Rechtsanwaltskanzlei, einer Steuerberaterinnenkanzlei oder einer Steuerberaterkanzlei individuell zu Ihrer konkreten Geschäftsidee beraten, damit eine vorteilhafte Gestaltung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht realisiert werden kann.
Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Stand:
Juni 2020
Tipps der Redaktion: