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GbR für Eisverkauf gründen: erste Schritte?

Frage

Ich habe vor, ab 2021 ein Eis-Fahrrad zu betreiben. Es wäre ein Franchise-System, bei dem ich das Eis beim Franchise-Geber einkaufe und dann wiederverkaufe. Ich werde diese Unternehmung gemeinsam mit einer Geschäftspartnerin führen. Wir haben bisher vor, eine GbR zu gründen und werden in den ersten zwei Jahren definitiv unter der Kleinunternehmerregel bleiben. Was ist zu beachten? Was muss ich alles beantragen? Benötige ich und meine Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis?

Antwort

Ihr Gründungsvorhaben kann man aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine unkomplizierte Rechtsform, die einfach gegründet werden kann. Die Gründungskosten sind zudem niedriger als bspw. bei der GmbH-Gründung. Da die GbR zu den Personengesellschaften zählt, gehen die Gründer jedoch eine umfassende persönliche Haftung ein. Deshalb sollte man vor der Gründung einige Punkte beachten.

Anmeldung: jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter muss sich beim zuständigen Gewerbeamt mit einem Gewerbe anmelden und die GbR muss beim zuständigen Finanzamt als Personengesellschaft angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei zuständigen Gewerbeamt. Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen. Man benötigt dazu:

  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)

Mobiler Eisverkauf: Man benötigt dazu eine Reisegewerbe-Erlaubnis. Dazu muss man in der Regel persönlich vorbeikommen. (Achtung: Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich!)
Voraussetzungen bei Reisegewerbekarte für natürliche Personen finden Sie u.a. hier.

Namen: Sie sind verpflichtet, den Vor- und Zunahmen aller Gesellschafter zu veröffentlichen (auf Angeboten, Rechnungen, Internetseite etc.).

Gesellschaftsvertrag: Auch, wenn für die Gründung keine Formvorschriften bestehen, sollten die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen, in dem die wichtigsten „Spielregeln" vereinbart werden.

Buchführung: Die Gesellschaft ist zur Führung einer einfachen Buchführung verpflichtet (sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung EÜR); am besten informieren Sie dazu sich bei einem Steuerberater.

Bankkonto: Die Gesellschaft sollte ein eigenes Bankkonto führen.
IHK-Beitritt: Als Gewerbetreibende müssen Sie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch bei der der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden.

Betriebliche Versicherungen: Schließen Sie für Ihr Unternehmen entsprechende betriebliche Versicherungen ab. Ihr ggf. vorhandener privater Versicherungsschutz deckt keinerlei betrieblichen Risiken ab!

Kleinunternehmerregelung: die Grenze für die Kleinunternehmerregelung wurde am 1.1.2020 von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben. D.h. wenn man im laufenden Jahr mit weniger als 22.000 Euro Umsatz plant, dann kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (muss aber nicht!). Was bedeutet das? Jedes Unternehmen hat zwei Arten von Belegen: Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen. Jede Rechnung ist mehr oder weniger gleich aufgebaut: Rechnungsempfänger, Datum, Rechnungsnummer, Angaben zum Rechnungsinhalt (Anzahl, Produkt) und der Netto-Preis.

Bei Eingangsrechnungen kommt dann die gesetzliche Vorsteuer hinzu (derzeit 16% oder 5%) - bei Ausgangsrechnungen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 16% oder 5%) hinzu. Nettopreis zuzüglich Vor- bzw. Mehrwertsteuer ergibt den Bruttopreis, der ebenfalls auf der Rechnung ausgewiesen werden muss. Der Sammelbegriff für Vorsteuer und Mehrwertsteuer heißt "Umsatzsteuer". Die Umsatzsteuer ist für den normalen Unternehmer ein durchlaufender Posten - d.h., die Mehrwertsteuer, die er vereinnahmt muss er an das Finanzamt abführen und die Vorsteuer, die er an Lieferanten bezahlt bekommt er im Gegenzug wieder vom Finanzamt zurückerstattet. Dies erfolgt im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung.

Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, spart man sich die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und verzichtet aber auf gewisse Liquiditätsvorteile. Denn in jeder Eingangsrechnung muss die Vorsteuer enthalten sein - d.h., man zahlt an jeden Lieferanten (auch an den Franchisegeber) den Brutto-Rechnungsbetrag und bekommt die jeweilige Vorsteuer NICHT vom Finanzamt zurückerstattet. Im Gegenzug muss/darf man auf seine Verkaufspreise keine Mehrwertsteuer aufschlagen (und muss sie deshalb auch nicht abführen).

Genehmigungen: Da Sie ausschließlich verpacktes Eis d.h. verpackte Lebensmittel in den Verkehr bringen, benötigen Sie rein formal betrachtet keinen Gesundheitsnachweis und auch keine Einweise in die Hygienevorschriften. Allerdings ist es trotzdem empfehlenswert die entsprechenden Schulungen und Nachweis zu erbringen. Insbesondere da es sich Eis um ein sehr schnell verderbliches Lebensmittel handelt, sollte man die entsprechenden offiziellen Unterrichtungen nachweisen können, insbesondere bei einem mobilen Eis-Stand (Stichworte: Unterbrechung der Kühlkette; Salmonellengefahr etc.). In diesem Zusammenhang weise ich nochmals auf die persönliche Haftung beider GbR-Gesellschafter hin. Wenn man versehentlich Eis in den Umlauf bringt, das aufgrund einer Unterbrechung der Kühlkette verdorben ist und der Kunde erkrankt zum Beispiel an Salmonellen, dann kann er die beiden GbR-Gesellschafter für etwaige Schäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall) haftbar machen. Diese Ansprüche werden zunächst an die GbR gerichtet, können aber auf das Privatvermögen der GbR-Gesellschafter durchgreifen. Deshalb sollte man aus eigenem Interesse umfassend informiert sein und dazu gehören auch Einweisungen in die Hygienevorschriften und Gesundheitsnachweise.

In den heutigen Zeiten (Stichwort Corona) sollte man sich auch tagesaktuell über die entsprechenden Vorschriften bzgl. Infektionsschutz informieren.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Stand:
Oktober 2020

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