Kleinunternehmen: Rechtsform für Teamgründung?
Frage
Meine Frau und ich wollen uns nebenberuflich als Videoproduzenten selbständig machen. Wir „scheitern“ derzeit aber an der Rechtsform. Wenn ich das richtig verstehe, gibt es - da wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen - nur Einzelunternehmen und GbR für uns, richtig? In beiden Formen müssen wir aber auch mit unserem Privatvermögen haften - das beunruhigt uns. Andererseits sehen wir wenige Möglichkeiten, überhaupt haftbar gemacht werden zu können. Denkbar scheint uns nur ein unbewusster Verstoß z.B. gegen Musiklizenzen o.ä. Können Sie uns weiterhelfen?
Antwort
Beabsichtigen mehrere Personen die Gründung eines gemeinsamen Kleinunternehmens, bestehen grundsätzlich zwei Alternativen:
- Gründen zwei Gesellschafter eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), haftet jeder Gesellschafter für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch persönlich. Erachten Sie das Haftungsrisiko als gering, kann die Geschäftstätigkeit als GbR begonnen werden. Das Risiko eines fahrlässigen Rechtsverstoßes und eine damit verbundene Haftung können Sie praktisch nicht vermeiden. Sie können allerdings versuchen, sich gegen derartige Risiken zu versichern. Hierzu sollten Sie einen in diesen Fragen versierten Versicherungsmakler kontaktieren und klären, ob die von Ihnen gesehenen Risiken zu einer vernünftigen Prämie versichert werden können.
- Wollen zwei Personen eine unternehmerische Tätigkeit beginnen, in der sie allerdings höhere Haftungsrisiken sehen, können sie auch eine GmbH oder auch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen. Vorteil dieser beiden Rechtsformen im Vergleich zur GbR ist, dass die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer oder Gesellschafter kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Auch hier sollte eine Versicherung (wie zu Ziffer 1.) beschrieben, in Erwägung gezogen werden.
Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juni 2017
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