Antwort
In welchem Beratungssegment Sie und Ihr Kollege und Freund als hauptberufliche Fluglotsen mit welcher Qualifikation Beratungsdienstleistungen anbieten möchten, ist Ihrer Fragestellung nicht zu entnehmen, weil Sie dies nicht geschrieben haben. Somit teile ich Ihnen abstrakt mit, was z.B. allgemein möglich wäre.
Grundsätzlich kann man Beratungsdienstleistungen zu zweit z.B.
Außerdem kann man eine Kapitalgesellschaft wie
- eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einer frei wählbaren Höhe des Stammkapitals zwischen 1 Euro bis 24.999 Euro,
- eine GmbH mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital oder
- eine Aktiengesellschaft mit mindestens 50.000 Euro Grundkapital gründen und damit die Beratungsdienstleistungen anbieten.
Wenn Sie und Ihr Kollege und Freund bei der Nebentätigkeit freiberuflich tätig sein können und eine Qualifikation im Sinne des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG), dort in § 1, haben, kommt diese Rechtsform in Betracht. Vorteil ist dabei, dass man die Haftung nach § 8 Absatz 2 PartGG auf das Vermögen der Partnerschaft und den handelnden, also beratenden Partner beschränken kann. Gründet man eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, eine sogenannte „Partnergesellschaft mbB“ gemäß den Bestimmungen nach § 8 Absatz 4 PartGG, haftet sogar nur noch das Vermögen der Gesellschaft.
Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, nach der Sie ebenfalls fragen. Wenn Sie und Ihr Kollege und Freund eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gründen würden, würde nach dem gesetzlichen Leitbild in den §§ 705 ff BGB zunächst das Gesellschaftsvermögen der GbR bei Schadensfällen wie zum Beispiel einer Fehlberatung mit Folgen haften und dann Sie und Ihr Kollege und Freund, falls das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, gesamtschuldnerisch mit Ihrem gesamten Privatvermögen, sofern keine Versicherung den Schaden bezahlt.
Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, siehe oben, würde nur diese als Vertragspartnerin Ihrer Beratungskunden auftreten und für etwaige Fehlberatungen haften, das wäre für den Schutz Ihres Privatvermögens vorteilhaft.
Welche Rechtsform bei Ihrer Sondersituation mit der hauptberuflichen Tätigkeit von Ihnen und Ihrem Kollegen und Freund als zwei Fluglotsen rechtlich und steuerlich am besten geeignet ist, sollten Sie mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechstanwalt und einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater besprechen, damit alle Aspekte zu den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten bestmöglich berücksichtigt werden können.
Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Stand:
Mai 2020
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