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Psychotherapeuten: GbR gründen?

Frage

Ich bin Psychotherapeutin und somit nicht umsatzsteuerpflichtig. Ich möchte mit zwei weiteren Psychotherapeuten jeweils eine GbR gründen, also mit einer Kollegin eine GbR und mit einer anderen eine zweite GbR. Worauf muss man achten?

Antwort

Das Wichtigste ist bei der GbR die Haftung. Selbst wenn Sie sich gut mit anderen Gesellschaftern verstehen, sollten Sie einen möglichst detaillierten Vertrag machen. Wenn Sie dennoch Kosten sparen wollen, können Sie einen derartigen Vertag selbst entwerfen und einem Anwalt zur Prüfung vorlegen. Das ist billiger als die Ausarbeitung eines vollständigen Vertrages, der Anwalt haftet dennoch für seine Expertise.

Ein Vertragsmuster einer GbR finden Sie zum Beispiel bei der IHK Frankfurt unter
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/gbr/index.html (www)

Hier zusammenfassend die Vor- und Nachteile der GbR:

Vorteile:
- Keine Eintragung ins Handelsregister
- Kein schriftlicher Vertrag notwendig (aber empfehlenswert)
- Relativ einfach zu gründende Gesellschaftsform (Kein Notar)
- Mindestkapital ist nicht vorgesehen
- Die BGB-Gesellschaft hat bei Kreditinstituten ein höheres Ansehen als die Einzelunternehmung
- Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten

Nachteile:
- Volle Haftung jedes Mitgesellschafters einschließlich seines Privatvermögens
- Viele BGB-Gesellschaften arbeiten ohne vertragsmäßige Grundlage. Deshalb können Auseinandersetzungen schnell existenzgefährdend für die Gesellschaft werden

Ich möchte auch auf die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) hinweisen, die mir für Ihren Berufsstand durchaus geeignet erscheint - Sie können natürlich auch eine GbR gründen und später in eine Partnerschaft umwandeln, vor allem wegen der "Handelndenhaftung" (siehe unten). Zu Vor- und Nachteilen:

Vorteile:
- Kein Mindestkapital
- Gründung durch mehrere Personen möglich
- Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten
- Erleichterte Freistellung der persönlichen Haftung für Berufsfehler, für die andere Partner verantwortlich sind (so genannten "Handelndenhaftung")

Nachteile:
- Ein Partnerschaftsregistereintrag ist zwingend vorgeschrieben
- Höhere formale Anforderungen, z.B. Schriftformerfordernis des Vertrages
- Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen
- Höherer Aufwand im Vergleich zur GbR

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
September 2014

Tipps der Redaktion:

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