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GmbH & Co. KG: Getrennte Bankkonten notwendig?

Frage

Benötige ich bei einer GmbH & Co.KG zwei getrennte Bankkonten (Girokonten)? Eins für die Verwaltungs-GmbH und eins für die GmbH & Co. KG? Oder reicht hier ein Bankkonto aus?

Antwort

Bei einer GmbH & Co. KG wird selbstverständlich für die KG ein Bankkonto benötigt.
Die Komplementär-GmbH hat im Regelfall nur eine haftungsbeschränkende Funktion und damit lediglich wenige Geschäftsvorfälle im Jahr. Dazu gehören die Haftungsvergütung und wenige Aufwendungen, wie z.B. die StB Kosten.
Es ist entbehrlich, für diese wenigen Geschäftsvorfälle ein eigenes Bankkonto für die GmbH zu errichten. Die Erträge und Aufwendungen können über ein Verrechnungskonto mit der KG abgewickelt werden. Dies entspricht auch der praktischen Handhabung in den meisten Fällen.

Quelle:
Dr. J. R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Rechtsbeistand

Stand:
November 2022

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