Einzelunternehmen in GmbH umwandeln?
Frage
Ich möchte mein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln, d.h. die GmbH soll das Einzelunternehmen „kaufen". Ich habe noch einen Kredit laufen – Restschuld ca. 40.000 Euro (KfW-Gründerkredit – StartGeld). Kann die GmbH mit mir als alleinigem Gesellschafter den Kredit übernehmen oder bringe ich den Kredit mit in die Gesellschaft ein? Oder...?
Antwort
Damit das bereits bestehende Einzelunternehmen mit allen laufenden Verträgen (somit auch Darlehensverbindlichkeiten des einzelkaufmännischen Unternehmens) in die GmbH übergeht, müsste hier über eine Ausgliederung (nach den Bestimmungen des Umwandlungsrechtes) des Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende GmbH in Erwägung gezogen werden. Mit einer Bargründung und der anschließenden Umwandlung – für beides sollten Sie eine Nortarin oder einen Notar konsultieren – wäre das unkompliziert möglich. In diesem Fall bräuchten Sie nur eine Schlussbilanz (Stichtagsbilanz) für das einzelkaufmännische Unternehmen. Schwieriger ist es, wenn Sie im Wege einer Sachgründung vorgehen wollen und somit Vermögenswerte des bestehenden Einzelunternehmens zur Erbringung der Stammeinlage verwenden wollen. Hierzu sind dann Bewertungen vorzunehmen. Zu diesem Themenkomplex sollten Sie dann unbedingt auch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater konsultieren.
Sofern alle aktuellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner einem Übergang der laufenden Geschäfte (und auch eine Überleitung der Verbindlichkeiten im Wege der Einzelrechtsnachfolge) auf die neu gegründete GmbH ohne Vorbehalte zustimmen, ist die hier skizierte Ausgliederung des Einzelunternehmens nicht erforderlich. Sie könnten dann auch die einzelnen relevanten Verträge bzw. Vermögenspositionen auf die GmbH übertragen.
Quelle:
Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Stand:
Mai 2020
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