Frage
Ich plane eine GmbH zu gründen und wäre für die Beantwortung folgender Frage sehr dankbar: Wenn ich eine Kapitalerhöhung von 10.000 Euro durch Bareinlage vornehme, kommen dann auch 10.000 Euro in der GmbH an oder werden Steuern fällig?
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Ich plane eine GmbH zu gründen und wäre für die Beantwortung folgender Frage sehr dankbar: Wenn ich eine Kapitalerhöhung von 10.000 Euro durch Bareinlage vornehme, kommen dann auch 10.000 Euro in der GmbH an oder werden Steuern fällig?
Die Erhöhung des Stammkapitals bei einer klassischen GmbH setzt zunächst voraus, dass eine solche mit einem Mindeststammkapital von 25.000,00 Euro gegründet und eingetragen wurde. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Sonderfall einer GmbH-Gründung kann auch mit einem geringeren Stammkapital errichtet werden, dann nur mit Bargründung und vollständiger Kapitalaufbringung.
Wird - bei klassischer GmbH oder auch bei UG - eine Stammkapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen, ist dies kein steuerbarer Vorgang. Das Geld kommt also 1:1 bei der GmbH an, wenn man von den Transaktionskosten (Notar, Registergericht) absieht. Anders bei Kapitalerhöhung durch Sacheinlage eines Grundstücks: hier fällt Grunderwerbsteuer an.
Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Stand:
Februar 2024