Antwort
Es ist möglich, eine GmbH zu gründen, die in mehreren, auch ganz unterschiedlichen, Branchen tätig ist. Allerdings ist ein Unternehmensgegenstand im Sinne von: „Gegenstand des Unternehmens ist die Gewinnerzielung in allen Bereichen des wirtschaftlichen Geschäftslebens.“ unzulässig, weil Sie mit diesem Gegenstand auch erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie Kreditgewerbe, Arzneimittelhandel, Versicherungsunternehmung usw. betreiben könnten. Sie müssen also die Geschäftszweige, in denen die Gesellschaft tätig werden möchte, im Unternehmensgegenstand beschreiben.
Zu Ihren Beispielen: Sollte „Aktienhandel“ bedeuten, dass Sie auf eigene Rechnung Wertpapiere kaufen und wieder verkaufen, wäre dies der Unternehmensgegenstand: „Verwaltung eigenen Vermögens.“ Das passt natürlich nicht, wenn Sie es im fremden Namen oder auf fremde Rechnung vornehmen; in diesem Fall dürfte es eine Tätigkeit sein, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig ist. Zur „Verwaltung eigenen Vermögens“ könnte auch der Erwerb von Immobilien zählen, die die Gesellschaft vermietet. „Gastronomie“ ist in Ordnung, den „Einzelhandel“ müssten Sie besser in Bezug auf die zu handelnden Produkte eingrenzen (z.B. Konsumgüter, Lebensmittel, Bekleidung, Elektrogeräte, Fahrzeuge, ...). Die Franchise-Nehmerschaft ist nicht relevant, denn sie dient - wie die Anmietung von Räumen oder eines Kopierers - nur dem Hauptzweck und muss nicht besonders aufgeführt werden.
Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Stand:
April 2020
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