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Wohnsitz in China – GmbH-Gründung in Deutschland?

Frage

Ein Freund aus China, der momentan dort lebt und wohnt, möchte in Deutschland ein Unternehmen gründen. Was genau benötigt er? Und wie geht man vor? Ich habe gehört, er braucht einen Anwalt oder Notar. Wie viel würde das etwa kosten und würde er dann eine Aufenthalt- bzw. Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn er eine GmbH eröffnet hat? Wäre es auch möglich, dass ich mit einer Niederlassungserlaubnis die GmbH gründe, da dies viel einfacher ist und er auch ein Teilinhaber ist und somit eine Aufenthaltserlaubnis bekommt?

Antwort

Jeder kann sich unabhängig von seiner Nationalität an einer GmbH beteiligen. Er kann (i) zum einen als Gründerin oder als Gründer mitwirken oder (ii) nach Gründung von einer Gründerin oder einem Gründer einen GmbH-Geschäftsanteil abgetreten erhalten und auf diese Weise eine Beteiligung erwerben. Die GmbH-Gründung ist ein notarieller Akt.

Für die Gründung einer GmbH gibt es zwei Wege: Gründung nach Musterprotokoll oder sogenannte klassische Gründung.

Wird eine GmbH nach dem Musterprotokoll gegründet, ist dies die kostengünstigste Variante. Sie lässt nur bis zu drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer zu. Der Inhalt des Dokuments ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Das Musterprotokoll muss notariell beurkundet werden. Hinzu tritt eine sog. Handelsregisteranmeldung, das ist ein an das Registergericht gerichteter Verfahrensantrag auf Eintragung der neu gegründeten GmbH. Die Unterschrift der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers muss notariell beglaubigt sein, auch muss der Geschäftsführer dort Versicherungen abgeben, dass es keine gesetzlichen Hindernisse für seine Bestellung zum Geschäftsführer gibt. Solche Hindernisse bestehen dann, wenn und soweit Berufs- bzw. Gewerbeverbote oder aber bestimmte Vorstrafen bestehen. Da sowohl Musterprotokoll wie auch Handelsregisteranmeldung der notariellen Mitwirkung bedürfen, verfügt jede Notarin und jeder Notar über die entsprechenden Dokumente. Kosten: Etwa 300 Euro.

Nicht in jedem Fall - auch einer Einmanngründung - kann der Weg über das Musterprotokoll beschritten werden. Dann erfolgt eine klassische GmbH-Gründung, bestehend aus Gründungsgeschäft nebst Feststellung Gesellschaftsvertrag, Handelsregisteranmeldung (die nach gleichen Grundsätzen wie beim Musterprotokoll) und Gesellschafterliste. Gründungsgeschäft nebst Feststellung des Gesellschaftsvertrags und Handelsregisteranmeldung bedürfen der notariellen Beurkundung bzw. Beglaubigung. Jeder Notarin und jeder Notar hat die dafür notwendigen Dokumente, auch für die Gesellschafterliste. Kosten: Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro etwa 1.000 Euro.

Sollte ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sein, muss zur Beurkundung eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher hinzugezogen werden.

Bei einer Beteiligung durch eine Ausländerin oder einen Ausländer kann er sich bei der Gründung auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss öffentlich (d.h. notariell) beglaubigt sein. Das kann auch vor dem Konsularbeamten der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) erfolgen. In manchen Fällen ist es aber vom Verfahrensablauf einfacher, dass zunächst ein Inländer (allein) gründet und seinen Geschäftsanteil oder einen Teil seiner Geschäftsanteile nach wirksamer Gründung an den Nichtinländer abtritt.

Die Beteiligung an einer GmbH verschafft kein aufenthaltsrechtliches Privileg. Für die Erlangung einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes.

Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
August 2020

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