Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fargesteller,
eine Gesellschaft tritt unter ihrer Firma im Rechtsverkehr auf. Die Firma ist daher Visitenkarte und Wiedererkennungsmerkmal zugleich. Sie sollte also kurz, aussagekräftig und individuell sein. Die Firma wird in der Satzung festgelegt, soll sie geändert werden, so ist eine Satzungsänderung erforderlich. Bedenken Sie auch, dass sie z. B. auf allen Geschäftsbriefen die vollständige Firma angeben müssen. In welchen Geschäftsbereichen ihr Unternehmen unterwegs ist, wird in dem Vertrag der Gesellschafter (der sogenannten Satzung) festgelegt. Die Geschäftsbereiche können sehr unterschiedlicher Art sein, sodass die Gesellschaft eine breite Palette an Produkten oder Leistungen anbieten kann.
Eine Gesellschaft kann selbst wiederum Gesellschafterin bei Tochterfirmen sein (sogenannte Holding-Struktur). Dies ist jedoch mit weiterem finanziellem Aufwand verbunden und wird vor allem dann infrage kommen, wenn die Geschäftsbereiche z. B. unterschiedliche Risiken haben und diese nicht zwischen den Geschäftsbereichen aufeinander übergreifen sollen oder steuerlich relevante Querverbindungen im Wege von Geschäftsbeziehungen geknüpft werden sollen. Ein Hinweis auf die „Muttergesellschaft“ findet sich in der Regel nur durch die Voranstellung oder Hinzufügung eines schlagkräftigen Begriffs.
Bei der Zweigniederlassung handelt es sich um einen von der Hauptniederlassung getrennten Teil mit einer gewissen organisatorischen und sachlichen Selbstständigkeit, die (zum Teil) eigene Rechtsgeschäfte tätigt.
Wie Sie sehen können, basiert die vorstehende Differenzierung vor allem auf Haftungsgründen und rechtlich gewünschten Trennungen. Dies sollte auch der Ausgangspunkt Ihrer Überlegungen sein: Brauche ich eine Trennung zwischen meinen Geschäftsbereichen aus rechtlichen, haftungsrechtlichen oder steuerlichen Gründen? Dann wählen sie eine der vorbezeichneten Möglichkeiten.
Basiert die Trennung allein auf dem Wunsch der Darstellung der Tätigkeitsbereiche? Dann empfiehlt sich, zum Beispiel im Briefkopf oder auf der Homepage die jeweilige Abteilung/Geschäftsbereich gesondert auszuweisen. In Ihrem Fall könnte die Firma also „Inhaber Gesundheitsdienstleistungen GmbH“ heißen. In dieser Firma würde es dann den Geschäftsbereich „Zentrum für Gesundheitsprävention“ geben. „Zentrum für Gesundheitsprävention“ wäre aber nur ein Zusatz.
Quelle:
Manuel Kahlisch
Notar
März 2023
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