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Einzelunternehmen in Kommanditgesellschaft umwandeln?

Frage

Ich habe im September 2018 mein Einzelunternehmen als e.K. im Handelsregister eintragen lassen. Nun überlege ich, aus dem e.K. eine Kommanditgesellschaft zu machen. Ist es möglich einen Partner als Kommanditisten in den e.K. aufzunehmen und somit eine KG hieraus entstehen zu lassen? Wie kann dieses praktisch umgesetzt werden?

Antwort

Grundsätzlich gibt es verschiedene Wege, um aus einem einzelkaufmännischen Unternehmen in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft zu wechseln. Theoretisch geht dies auch ohne Beteiligung eines weiteren Partners, dann allerdings nur in der Form einer GmbH & Co. KG als Zielgesellschaft.

Wenn Sie einen weiteren Partner als Gesellschafter aufnehmen möchten, können Sie unter Beteiligung eines Notars einen Formwechsel vom Einzelkaufmann zur Kommanditgesellschaft vornehmen; einer der Partner muss dann die Rolle des persönlich haftenden Komplementärs übernehmen. Für sämtliche dabei zu beachtenden Optionen (sowie auch die Fragen der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung und der Anmeldungen zum Handelsregister) empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer direkten Beratung durch einen Notar. Denn hier gibt es verschiedene Wege, um das von Ihnen gewünschte Ziel zu erreichen. Außerdem ist zu beachten, dass das Gesellschaftsrecht auch Einfluss auf das Erbrecht hat, sodass sich auch aus diesem Grunde ein persönliches Gespräch mit dem Notar Ihrer Wahl empfiehlt.

Quelle: Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
September 2019

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