Navigation

PartG nachträglich in PartGmbB umwandeln?

Frage

Ist es möglich eine PartG nachträglich in eine PartGmbB (mit beschränkter Haftung) umzuwandeln? Ist diese Änderung mit Kosten verbunden? Wo und wie wird diese Änderung vorgenommen? Ist eine nachträgliche Umfirmierung der PartG möglich, wenn diese bereits in Partnerschaftsregister eingetragen ist? Welche Kosten sind hiermit verbunden? Wo und wie ist dies umzusetzen? Zur Namensnennung der PartG: Ist ein Phantasiename möglich?

Antwort

Ja - eine Umwandlung von der PartG zur PartGmbB ist möglich. Erforderlich sind eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und auch die entsprechende Anmeldung zur Eintragung dieser Änderung in das Partnerschaftsregister. Die Registeranmeldung muss zwingend über den Notar erfolgen, die Änderung des Partnerschaftsvertrags ist grundsätzlich schriftlich möglich. Der Registeranmeldung muss die Versicherungsbescheinigung beigefügt werden. Die Notarkosten der Registeranmeldung liegen netto bei etwa 100 Euro, die Registerkosten liegen ähnlich.

Phantasienamen sind nicht zulässig, vgl. § 2 PartGG - der Name der Partnerschaft muss den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten.

Altaufträge haften (wohl) nach bisherigem Recht (strittig).

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Juni 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben