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Beratung, Coaching, betriebliche Gesundheitsförderung anbieten: Verein gründen?

Frage

Ich bin Erzieherin, Sozialpädagogin und Beraterin in christlicher Psychologie und Seelsorge. Ich möchte mich selbständig machen. Dabei würde ich gerne Beratung und Coaching anbieten sowie betriebliche Gesundheitsförderung in Firmen - aber auch Gruppenangebote, Vorträge, Workshops zu verschiedenen Themen z.B. in Kirchen, Gemeinden, VHS, Schulen. Welche Rechtsform sollte ich wählen? Macht es Sinn, einen Verein zu gründen?

Antwort

Ihre Tätigkeit ist im weitest verstandenen Sinn eine Dienstleistung. Beratung, Coaching, Workshop, Vortrag - das alles sind Tätigkeiten, die durch Sie erbracht werden, für deren Erfolg Sie aber nicht garantieren können, weil der Adressat Umsetzungshandlungen vornehmen muss, die Sie nicht an seiner Stelle umsetzen können und deshalb auch keine Garantie übernehmen. Das führt dazu, dass Ihre Haftungsrisiken sehr gering sind.

Soweit Sie als Einzelperson handeln, stehen Ihnen vor allem die Rechtsformen der Einzelunternehmerin und der GmbH bzw. der UG (UG als Unterform der GmbH) zur Verfügung. Der Verein kommt als Unternehmensträger eher nicht in Betracht; zwar gibt es viele gemeinnützige Vereine, die ein Unternehmen betreiben. Dort steht aber die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. In Ihrem Fall soll Ihre Tätigkeit aber vor allem Existenzgrundlage sein, daher passt ein Verein nicht. Ganz abgesehen davon, benötigen Sie für einen eingetragenen Verein eine Mindestzahl von sieben Gründern.

Eine GmbH bzw. UG führt dazu, dass Sie das Stammkapital aufbringen müssen - GmbH mindestens 25.000 Euro, UG mindestens 1 Euro - und dass Sie eine kaufmännische Buchhaltung einrichten und jährlich zumindest eine Mikro-Bilanz erstellen. Eine GmbH bzw. UG ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihre Tätigkeit Haftungsrisiken in sich trägt, für die dann allein die GmbH bzw. UG aufkommt, solange Sie sich nicht persönlich für eine Gesellschaftsschuld haftbar erklärt haben oder Sie aus einer deliktischen Handlung/Unterlassung heraus haften. Ein spezifisches Haftungsrisiko kann ich bei Ihrem Tätigkeitsbeschrieb aber nicht erkennen (s.o.). Daher liegt die Gründung einer GmbH/UG nicht nahe. Sie könnte allenfalls vor dem Hintergrund erwogen werden, dass Sie sich besser vermarkten können. Das ist dann aber kein rechtlicher Ansatz, sondern ein rein ökonomischer.

In Ihrem Fall liegt daher das Einzelunternehmen nahe. Es löst den kaufmännisch geringst denkbaren Aufwand aus, führt zwar zur unbeschränkten Eigenhaftung bei Ihnen, was aber - bei Ihnen konkret tätigkeitsbezogen - eher gering ausfällt.

Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
August 2020

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