Antwort
Als Form der Firmengründung kommen mehrere Möglichkeiten in Frage:
Sie können als Einzelunternehmer*in (also als natürliche Person) oder als juristische Person (UG/GmbH) gründen.
Einzelunternehmer*in
Dazu gehen Sie entweder zum örtlichen Gewerbeamt und melden ein Gewerbe an oder Sie melden sich als Freiberufler an, dann müssen Sie lediglich ein formloses Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt schicken. Für die Abgrenzung, ob Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit, ist Ihre Qualifikation entscheiden. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrem Finanzamt nach, ob Ihre Ausbildung/Qualifikation ausreicht, um eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben. Der Unterschied liegt in erster Linie in der sog. Gewerbesteuer; diese fällt für Freiberuflicher nicht an. Wenn Sie jedoch zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als KfZ-Sachverständiger noch weitere Tätigkeiten (oder evtl. sogar den Verkauf von Produkten jeglicher Art) planen, sollten Sie dies dem Finanzamt bei der Fragestellung mit angeben. Als Einzelunternehmer*in übernehmen Sie für Ihre selbständige Tätigkeit das umfassende Risiko. D.h. es gibt keinerlei Haftungsausschlüsse zwischen Ihnen als Privatperson und als Unternehmer*in. Wie der Name "Einzelunternehmer" schon sagt, gründen Sie die Unternehmung immer alleine.
UG/GmbH
Wenn Sie mit anderen gemeinsam gründen wollen, dann empfiehlt es sich entweder eine UG oder eine GmbH zu gründen. Natürlich können Sie auch eine UG oder GmbH auch alleine gründen (sog. Ein-Mann-GmbH bzw. Ein-Mann-UG). Beides sind juristische Personen mit beschränkter Haftung. Für die UG benötigen Sie keine Mindesteinlage für das einzuzahlende Stammkapital (d.h. Sie könnten theoretisch auch mit z.B. 500 Euro eine UG gründen); für die GmbH benötigen Sie 25.000 Euro von denen Sie zum Zeitpunkt der notariellen Gründung mindestens 50 Prozent (also 12.500 Euro) auf das Konto der GmbH einzahlen müssen. Sowohl die UG wie auch die GmbH müssen notariell beurkundet und im Handelsregister veröffentlicht werden. Dafür fallen natürlich Kosten an, die ggf. von der Mindesteinlage bezahlt werden können. Mit der Gründung einer UG/GmbH errichten Sie quasi zwischen sich als Privatperson und Ihrem unternehmerischen Handeln eine Art "Brandmauer". D.h. Ansprüche, die sich gegen die UG/GmbH wenden, greifen nicht auf Ihr Privatvermögen durch. Ausnahmen hiervon sind Verbindlichkeiten ggü. dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern.
Als Einzelunternehmer*in reicht eine normale Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) - als UG/GmbH müssen Sie bilanzieren (Bilanz und GuV). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater nach den jeweiligen Kosten. Je nach Ihrem persönlichen Risikoempfinden, sollten Sie mindestens (egal ob Einzelunternehmer*in oder UG/GmbH) eine betriebliche Haftpflichtversicherung (gegen Personen- und Sachschäden) und ggf. gegen Vermögensschäden abschließen. Der Abschluss einer betrieblichen Rechtschutzversicherung (für den Fall von juristischen Auseinandersetzungen) obliegt Ihrer persönlichen Entscheidung. Meine Empfehlung: Suchen Sie sich einen unabhängigen Versicherungsmakler, der Sie objektiv und umfassend berät. Schließen Sie nicht selber einzelne Policen bei unterschiedlichen Versicherungen ab. Der Versicherungsmakler vertritt Ihre Interessen ggü. der Versicherung und er kann Sie vorher über das Kleingedruckte beraten.
Informieren Sie sich auch bei einem der Verbände (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V., Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V., Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. oder DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH). Oft bieten diese Verbände kostenlose Erstberatungen und für Mitglieder umfangreiche Beratungen sowie z.B. sog. „Flottenverträge" für Versicherungsleistungen an.
Weitere Informationen:
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
September 2020
Tipps der Redaktion: