Berufsbetreuer: UG gründen?
Frage
Ich beabsichtige, mich als Berufsbetreuer hauptberuflich selbständig zu machen. Ist hier die Rechtsform UG möglich? Ich wäre alleiniger Gesellschafter und derzeit alleiniger Angestellter (Geschäftsführer). Kann ich darüber alles abwickeln - z.B. Rechnungen, Schriftverkehr?
Antwort
Die Tätigkeit als (Berufs-)Betreuerin und auch als (Berufs-)Betreuer ist nach der Konzeption des Betreuungsrechts auf natürliche Personen zugeschnitten (vgl. § 1897 BGB). Dies soll eine persönliche und individuelle Betreuung des Betroffenen gewährleisten. Nur unter den engen Voraussetzungen des § 1900 BGB ist es denkbar, dass Vereine oder Behörden zu Betreuern bestellt werden. Auch hier gilt jedoch der Vorrang der Einzelbetreuung durch sog. Vereins- oder Behördenbetreuer als natürliche Personen (§ 1897 Abs. 2 BGB). Dieser Umstand schließt es im Umkehrschluss zwar nicht aus, dass die Betreuerin und auch der Betreuer in einer Gesellschaft - beispielsweise in Form einer UG (haftungsbeschränkt) - organisiert ist.
Die Betreuung selbst kann aber jedenfalls nicht durch die UG erfolgen mit der Konsequenz, dass eine etwa angestrebte Haftungsbeschränkung für die Betreuungstätigkeit nicht in Betracht kommt. Außenbeziehungen der Gesellschaft selbst sind daher lediglich im Rahmen von Büroorganisation, Miete, Beschäftigung von Angestellten etc. denkbar. Bei der Beschäftigung von Angestellten ist - soweit ersichtlich - außerdem umstritten, ob eine Betreuung durch diese wahrgenommen werden kann. Sofern dennoch die UG die Rechtsform Ihrer Wahl sein soll, sollten Sie unbedingt eine Beratung zur sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Einordnung der Tätigkeit in Anspruch nehmen.
Quelle:
Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Stand:
September 2020
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