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Deutsche Staatsangehörigkeit angenommen: Handelsregister informieren?

Frage

Ich habe letztes Jahr als Inder eine UG gegründet. Jetzt habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit übernommen. Muss ich das Handelsregister oder eine andere Behörde darüber informieren ODER spielt es überhaupt keine Rolle?

Antwort

Die Tatsache, dass eine Gesellschafterin oder eine Geschäftsführerin bzw. ein Gesellschafter oder Geschäftsführer seine Staatsangehörigkeit ändert, insb. die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist im Gesellschaftsrecht unbeachtlich. Sowohl deutsche wie ausländische Staatsangehörige können Gesellschafterinnen oder Geschäftsführerinnen bzw. Gesellschafter oder Geschäftsführer sein. Die Beendigung des ausländerrechtlichen Status hat keine Auswirkungen.

Ob die Änderung der Staatsangehörigkeit steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hat, wollen Sie bitte mit einer Steuerberaterin oder mit einem Steuerberater klären.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar.
Mitglied der Rheinischen Notarkammer

Stand:
Juli 2020

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