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EU-Bürger: UG in Deutschland gründen?

Frage

Kann ein EU-Bürger eine Firma in Form einer UG in Deutschland gründen? Wenn ja - wie soll er vorgehen?

Antwort

Ein EU-Bürger kann wie jeder andere ausländische Staatsangehörige eine GmbH und eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen.

Hierzu sollte er einen Notar seiner Wahl (vorzugsweise am Sitz der Gesellschaft) aufsuchen und diesem die Informationen zur Gründung zur Verfügung stellen, insbesondere zu Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand der Gesellschaft, Person des Gründers und des Geschäftsführers, Höhe des Stammkapitals).

Beachten Sie, dass sollte der Gründer die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, der die deutsche und die Sprache des Gründers beherrscht.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Dezember 2016

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