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IT-Beratung für Arztpraxen: UG gründen?

Frage

Ich plane Dienstleistungen anzubieten. Diese beinhalten die Beratung von Arzt- und Zahnarztpraxen in der Digitalisierung, Ablaufoptimierung und administrativen Unterstützung. Viele Praxen werden von Ärztinnen und Ärzten seit langen geführt. Viele dieser Praxen haben den Sprung in die Digitalisierung und Vernetzung verpasst. Viele neue Praxisnachfolger - junge Ärztinnen und junge Ärzte, die gerade aus dem Studium kommen, wollen zwar die Digitalisierung vorantreiben, allerdings fehlt dafür oft Berufserfahrung oder der objektive Blick. Dieses soll meine Firma (erst einmal mit mir allein) übernehmen und dabei unterstützen. Es werden also Dienstleistungen, Weiterbildungen und Support angeboten. Ist eine UG dafür eine passende Form? Handelt es sich bei solchen Dienstleistungen um eine genehmigungsfreie Tätigkeit?

Antwort

Die Erbringung der von Ihnen genannten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der anstehenden Digitalisierung unterliegt grundsätzlich keiner besonderen Regulatorik. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Besondere gewerberechtliche Genehmigungen (wie etwa bei Finanzdienstleistungen) sind für mich nicht erkennbar. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) könnte für den Beginn Ihrer Tätigkeit einen guten Einstieg darstellen, da die Gründungskosten sehr gering sind.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen zum einen mit Blick auf die steuerlichen Komponenten beim Schritt in die Selbstständigkeit einen Beratungstermin bei einem Steuerberater und zum anderen bezüglich der für Sie geeigneten Rechtsform auch dringend das Gespräch mit einem Notar zu suchen. Insbesondere wird er Sie auch auf Fragen der Haftung und Ihre diesbezügliche Positionierung ansprechen. Er wird in der Regel aber auch weitere Punkte, die eine Existenzgründerin oder einen Existenzgründer beschäftigen sollten - gegebenenfalls Eheverträge, Vollmachten als Vorsorge für den Notfall etc. - ansprechen. Das schafft einen Mehrwert, den leider keine Online-Beratung hier leisten kann.

Quelle:
Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
September 2020

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