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Laufende Kosten für UG?

Frage

Ich möchte gerne eine Geschäftsidee ausprobieren, dazu ein Unternehmen gründen und dabei auch die persönliche Haftung ausschließen. Um von Anfang eine seriöse Außendarstellung zu haben, möchte ich gern eine UG (haftungsbeschränkt) gründen und erst mal im Nebenerwerb testen. Eine GmbH scheint mir hier ein bisschen over-the-top. Es gibt nur mich als Gesellschafter und Geschäftsführer bei der UG. Die Gründungskosten für eine UG mit den Musterformularen betragen ja ungefähr 300 Euro. Wenn ich jetzt zum Beispiel ein Stammkapital von sagen wir 3.000 Euro einzahle, wie hoch wären die ungefähren laufenden Kosten für eine UG?

Antwort

Ist die Gesellschaft gegründet und im Handelsregister eingetragen, entstehen grundsätzlich keine weiteren Notar- und Gerichtskosten. Diese fallen erst dann wieder an, wenn z.B. der Gesellschaftsvertrag geändert, Geschäftsführer abberufen bzw. bestellt oder die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft geändert werden. Diese Tatbestände bedeuten die Einschaltung eines Notars und die Eintragung im Handelsregister.

Als laufende Kosten müssen Sie zumindest berücksichtigen: die Kosten für die laufende Steuerberatung und ggf. einen IHK- oder Innungsbetrag. Hierzu sollten Sie sich an Ihren Steuerberater bzw. die IHK/Innung wenden, die ihnen die dort entstehenden laufenden Kosten mitteilen können. Ihren Steuerberater wollen Sie auch zu der Frage kontaktieren, inwieweit Steuern aufgrund der Geschäftstätigkeit gezahlt werden müssen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
März 2016

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