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UG-Musterprotokoll: Adresse eintragen?

Frage

Ich nutze das Musterprotokoll zur Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unter www.existenzgruender.de (Übersicht: Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft (PDF, 375  KB)). Unter Punkt 1 wurde als Sitz der Gesellschaft die Stadt eingetragen. Unter Punkt 4 wurde die Stadt als Wohnsitz des Geschäftsführers eingetragen. Ist in diesem Musterprotokoll ZWINGEND erforderlich weitere Angaben wie Straße und Hausnummer anzugeben zu Punkt 1 und Punkt 4? Nach meiner Auffassung ist das Musterprotokoll des Bundesministeriums für weitere Angaben nicht vorgesehen. Genaue Firmenangaben enthält dann später unter anderem das Impressum.

Antwort

Bei Verwendung des Musterprotokolls für die Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist in Ziffer 1. der Name der Stadt, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, anzugeben. Die postalische Anschrift ist nicht anzugeben.

In Ziffer 4 ist bei der Bestellung des Geschäftsführers dessen vollständiger Name, sein Geburtsdatum und sein Wohnort anzugeben. Ob die gesamte Anschrift des Geschäftsführers anzugeben ist, ist im Gesetz nicht eindeutig bestimmt. Allerdings müssen die Geschäftsführerbestellung und damit auch die Angaben zu seiner Person so eindeutig sein, dass das Handelsregister prüfen kann, dass diejenige Person, die als Geschäftsführer in das Handelsregister eingetragen werden soll auch tatsächlich die Person ist, die die Gesellschafter zu Geschäftsführer bestellt haben. Vorsorglich sollte die Anschrift des Geschäftsführers angegeben werden.

In der Handelsregisteranmeldung sind die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft (postalische Anschrift) anzumelden und sowie die Wohnanschrift des Geschäftsführers stets anzugeben.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Mai 2014

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