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UG (haftungsbeschränkt): Liquidität sichern?

Frage

Welche Möglichkeiten bestehen für die Gesellschafter einer UG,die Liquidität des Unternehmens zu erhalten - außer der Möglichkeit einer Stammeinlagenerhöhung?

Antwort

Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter können außerhalb einer Erhöhung des Stammkapitals der UG (ein) Darlehen geben (Fremdkapital) oder Geld im Form von Eigenkapital in die Gesellschaft einlegen, ohne dass förmlich das Stammkapital erhöht wird.

  • Wird Fremdkapital (Darlehen) gegeben, müssen Sie die Besonderheiten beachten, die für Gesellschafterdarlehen gelten. Sie können im Insolvenzfall als Eigenkapital gelten und müssen nach Rückzahlung - je nach Fall-Lage - im Fall einer Insolvenz der UG an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden. Die damit im Zusammenhang stehenden Fragen sind aber so komplex, dass sie sich nicht in wenigen Sätzen zusammenfassen lassen. Nur so viel: Der Gesetzgeber behandelt Gesellschafterdarlehen strenger als Darlehen Dritter. Bei Vereinbarung der Verzinsung des Darlehens, muss der Zinsfuß einem Drittvergleich standhalten (ansonsten ist es steuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung, ggf. auch - aber je nach Bilanzlage der UG - eine nach §§ 31, 30 GmbHG verbotene Gewinnausschüttung).
  • Wird Eigenkapital gegeben, kann die Rückgewähr nur (noch) erfolgen, wenn die nach einer angenommenen Rückgewähr verbleibenden Aktiva der UG sowohl die Passiva der UG wie auch das Stammkapital der UG übersteigen, und nur, soweit sie sie übersteigen.

Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
August 2020

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