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UG: Geschäftsführeranstellungsvertrag schließen möglich?

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Frage

Ist es zulässig, bereits im Stadium einer Vor-GmbH/UG einen Geschäftsführeranstellungsvertrag zu schließen? Muss in diesem Vertrag die Gesellschaft dann als „XXX UG i.G.“ bezeichnet werden?

Antwort

Die Vor-GmbH ist als Personenverband eigener Art rechtsfähig und kann daher im Rechtsverkehr auftreten. Bei Abschluss des Geschäftsführeranstellungsvertrages wird sie von den Gesellschaftern vertreten, die zuvor auch über die Bestellung des Geschäftsführers beschlossen haben. Die Vor-GmbH wird durch den Zusatz "i.Gr." oder "in Gründung" kenntlich gemacht. Das Weglassen des Zusatzes ist irreführend, weil die GmbH erst mit Eintragung im Handelsregister entsteht und sodann als solche bezeichnet werden kann. Das Weglassen des Zusatzes führt m. E. nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages, da es sich lediglich um eine Falschbezeichnung handelt.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar

Stand:
November 2021

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