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UG: Stammkapital in Eröffnungsbilanz ausweisen?

Frage

Ich gründe aktuell eine UG. Die notarielle Beurkundung fand im Dezember statt, während die Eröffnung des Geschäftskontos sowie die Einzahlung des Stammkapitals erst im Januar erfolgte. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte erst danach.

Nun stellt sich mir die Frage: Muss die verpflichtende Eröffnungsbilanz, die in der Regel auf den Tag der Errichtung bzw. der Beurkundung im Dezember erfolgt, die Einzahlung des Stammkapitals im Januar aufweisen oder nicht?

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Eröffnungsbilanz muss das Stammkapital ausgewiesen sein. Die Einzahlung kann nicht ausgewiesen werden, da noch keine Einzahlung erfolgte. Es muss somit das eingeforderte Kapital auf der Aktivseite ausgewiesen werden. Dies wird oft als Position „Eingeforderte ausstehende Einlagen“ aufgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater

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