Antwort
Hier könnten zwei Schutzrechtsarten relevant sein, nämlich der Urheberschutz und der Designschutz.
Speziell für das Bild könnte Urheberschutz vorhanden sein. Urheberschutz entsteht mit der Schöpfung des Werkes, es gibt also keine Anmeldeverfahren mit Formularen oder Gebühren. Auch gibt es kein Verzeichnis der Urheberschutzrechte, indem recherchieren könnte (zumindest seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes).
Somit müssen Sie damit rechnen, wegen Urheberrechtsverletzung aus den USA belangt zu werden.
Der Rahmen könnte alleine oder als Einheit mit dem Bild auch Urheberschutz genießen. Ferner könnte das Design des Rahmens auch mit einem Design geschützt sein. In den USA nennt man das auch Design-Patent. Die kann man tatsächlich in der Datenbank des US-Patentamtes (USPTO) recherchieren.
Ein derartiges Design-Patent entfaltet seine Wirkung nur in den USA. Zusätzlich müsste also eine Recherche nach parallelen Design-Rechte in Europa durchgeführt werden, also beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Deutschland und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für die gesamte Europäische Union. Zusätzlich müssten noch Recherchen nach weiteren nationalen Anmeldungen durchgeführt werden.
Zusammengefasst würde ich von einem Vertrieb in Deutschland und/oder Europa ohne Einwilligung/Lizenz des Schöpfers abraten.
Quelle:
Tobias Kalinowski
Patentanwalt und European Patent Attorney
PATERIS Theobald Elbel Fischer Patentanwälte, PartmbB
Stand:
Mai 2020
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