Antwort
Das Wort „Gründungszuschuss“ selbst ist weder urheberrechtlich noch markenrechtlich geschützt. Ein einzelnes Wort wäre nur dann urheberrechtlich schützbar, wenn es sich um eine einzigartige Neuschöpfung handeln würde. Der Schutz von einzelnen Wörtern im urheberrechtlichen Sinne ist jedoch recht schwer. Da es sich um ein Wort aus dem allgemeinen Sprachgebrauch handelt, ist dieses zumindest nicht urheberrechtlich geschützt.
Auch ein markenrechtlicher Schutz für einen anderen scheidet aus, da es sich für den von Ihnen anvisierten Bereich um einen sogenannten beschreibenden Begriff handelt. Darunter versteht man Begriffe, die die Waren oder Dienstleistungen beschreiben, es sich also aus den Wörtern selbst ergibt, um was es gehen soll.
Sie können daher ohne Weiteres den Begriff in einer Domain verwenden, um auf Ihre Leistungen aufmerksam zu machen.
Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Certified Marketing Manager (DAM)
Corporate Brand Manager (BAW)
Stand:
Juli 2021