Antwort
In Bezug auf die zu bedruckenden Gegenstände sind eigentlich keine Probleme zu erwarten. So wie Sie sie beschreiben, weisen die Gegenstände keine besonderen Designmarkmale auf.
Jedoch ist bei den Motiven, die aufgedruckt werden sollen, zu beachten, dass hier Schutzrechte vorliegen könnten und eine derartige Verwendung dann einen Schutzrechtseingriff darstellen würde. Z.B. kann ein Motiv urheberrechtlich geschützt sein, oder es kann Markenschutz über eine Bildmarke bestehen. Gleiches könnte auch gelten, wenn Wörter verwendet werden, für die Markenschutz besteht. Schließlich könnte ein Motiv auch als Design geschützt sein. Außerdem ist noch u.U. an Persönlichkeitsrechte zu denken.
Es ist also sicher nicht verkehrt, diesbezüglich einen im Urheberrecht/Markenrecht/Designrecht/Persönlichkeitsrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich dort im Hinblick auf die Motive beraten zu lassen.
Quelle:
Tobias Kalinowski
Patentanwalt
Stand:
Januar 2023
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