Frage
Ist es erlaubt, ein bestehendes Getränk als Zutat für mein eigenes Getränk zu verwenden? Zum Beispiel, wenn ich einen bestehenden Wein verwende, um meine eigene Weinschorle auf den Markt zu bringen. Und könnte das Unternehmen mich verklagen?
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Ist es erlaubt, ein bestehendes Getränk als Zutat für mein eigenes Getränk zu verwenden? Zum Beispiel, wenn ich einen bestehenden Wein verwende, um meine eigene Weinschorle auf den Markt zu bringen. Und könnte das Unternehmen mich verklagen?
Es wäre grundsätzlich möglich, bestehende Produkte dafür zu verwenden, dass Sie damit ihr eigenes Produkt kreieren und an den Kunden verkaufen. Bitte bedenken Sie aber das Folgende: Erstens wird es auf Dauer höchstwahrscheinlich zu teuer werden, fertige Produkte zu verwenden. Hier bietet es sich eher an, von diversen Herstellern die Zutaten zu zukaufen, um diese dann zu verarbeiten. Auch sollten Sie bedenken, dass es aus lebensmittelrechtlicher Sicht bei Verwendung fertiger Produkte erforderlich sein kann, ein eigenes Zutatenverzeichnis auf das Produkt aufzubringen. In diesem Fall müssten Sie bei Verwendung von mehr als 2 Komponenten eine Analyse über die Zusammensetzung Ihres Produktes machen, um die Bestandteile Ihres Produktes im Rahmen des Zutatenverzeichnisses ordnungsgemäß darstellen zu können.
Eine Gefahr dahingehend, dass Sie der Hersteller des fertigen Weines verklagt, sehe ich nicht. Denn dieser hat sein Produkt regulär in den Wirtschaftskreislauf gebracht. Wenn Sie also sich weder an den guten Namen des Herstellers dranhängen oder aber anderweitig in unlauterer Weise auf die Firma Bezug nehmen, sehe ich keine Anknüpfungspunkte für eine Klage. Zumal sich der Hersteller wahrscheinlich eher über den gestiegenen Absatz freuen wird.
Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Certified Marketing Manager (DAM)
Corporate Brand Manager (BAW)
Stand:
Mai 2022