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GmbH: Patent als Sacheinlage einbringen?

Frage

Ich bin in einer Situation, in der ich zusammen mit einem Partner eine GmbH gründen möchte. Der Partner hat eine Patentanmeldung, welche die Basis für die GmbH bilden soll. Er findet, basierend auf verschiedenen Analysen, dass diese Patentanmeldung zum jetzigen Zeitpunkt mit ca. 75.000 EUR zu bewerten ist.

1) Ist es möglich und auch sinnvoll, diese Patentanmeldung mit diesem Wert bei der Gründung als Sacheinlage für das Eigenkapital zu verwenden? Welche Konsequenzen sind hierbei zu beachten?

2) Welche andere sinnvolle Möglichkeit gibt es, das Patent in die GmbH einzubringen. Letztendlich ist das Ziel, dass die GmbH der rechtliche Eigentümer hierfür ist und alle weiteren Gewinne daraus gleichberechtigt unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird.

Antwort

Zu Ihrer ersten Frage ist zu sagen, dass von der Einbringung einer sog. Sacheinlage (Sachgründung) abzuraten ist, da sie prüfungspflichtig ist und damit erhebliche Kosten nach sich zieht. Hinzu kommt, dass der Wert der Sacheinlage (des Patents) schwer nachweisbar ist.

Die Einbringung eines Patents ist dennoch möglich. Dies allerdings im Wege des Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrechts. Diese Wege setzen detaillierte Kenntnisse des Anwalts und des Notars voraus.

Ich empfehle dringend im Umwandlungsrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu konsultieren.

Auch die Schaffung einer Holdingstruktur kann durchaus sinnvoll, jedoch nicht ohne sachverständige Hilfe erreichbar sein.

Quelle:
Dr. J. R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater – Rechtsbeistand

Stand:
Juni 2022

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