Frage
Ich möchte eine Wortmarke beim DPMA eigenständig anmelden. Das Ganze habe ich bereits vor 2 Jahren gemacht, allerdings war damals die Benutzeroberfläche anders gestaltet.
Die einzelnen Nizza-Klassen enthalten genormte Begriffe, die man einzeln anwählen kann. Diese sind jetzt (neu!) wiederum in Subkategorien eingeteilt. Damals, habe ich einfach alle Begriffe (mit Hilfe eines Skriptes) angewählt. Heute geht das nicht mehr so einfach.
Hintergrund ist, dass ich praktikablerweise alle angewählt habe, um den größtmöglichen Schutz zu haben.
Man sagte mir telefonisch bei der DPMA, dass es ausreicht, wenn ich nur (noch) die Oberbegriffe auswähle. Bei den Alkoholischen Getränken wäre dies lediglich:
- Alkoholische Essenzen und Extrakte
- Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier
Ist diese Aussage korrekt? Habe ich damit sämtliche alkoholische Getränke abgedeckt, oder lohnt es sich doch alle Unterbegriffe anzuwählen?