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Schutzrechte: Digitale 3D-Modelle von bestehenden Autos erstellen:

Frage

Ich habe mich als Spieleentwickler selbstständig gemacht und entwickle derzeit ein neues Spiel, in dem reale Fahrzeuge enthalten sein sollen. Erstmal erstelle ich nur Fahrzeuge die älter als 30 Jahre sind, da dort die Design-Patente schon min. 5 Jahre abgelaufen sind (Design-Patente gelten in Deutschland maximal 25 Jahre, was das längste weltweit ist, was ich durch eigene Recherche herausgefunden habe) und somit problemlos eingebaut werden können, zumindest in der Theorie.

Wobei ich früher oder später auch gern neuere Modelle umsetzen würde. Die Markennamen und Modellbezeichnungen werden frei erfunden sein. Wie sieht das ganze rechtlich aus, wenn die Fahrzeuge gleich wie reale Vorbilder aussehen?

Antwort

Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:

Zunächst einmal ist es richtig, dass der Designschutz in Deutschland sowie auf EU-Ebene maximal 25 Jahre gültig sein kann.

Neben dem Designschutz können bei Automodellen jedoch auch das Urheberrecht (Laufzeit 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) sowie auch das Markenrecht, z.B. 3D-Marke (mit theoretisch unbeschränkter Laufzeit) einschlägig sein. Ohne nähere Prüfung oder Erlaubnis des Rechtsinhabers scheint es bei der geschilderten Konstellation ein gewisses Konfliktpotential zu geben. Um dies zu vermeiden, kann es ratsam sein, dass Sie sich weniger an realen Automodellen orientieren und insofern eher neue Designs schaffen, welche Sie ggf. selbst schützen (lassen) könnten.

Quelle:
Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys.
Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney

Stand:
Oktober 2022

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