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Tanzschule zu zweit eröffnen: Rechtsform?

Frage

Ich beabsichtige, eine Tanzschule zu eröffnen. Wir wären zwei Lehrer und wir haben ca. 20-25 Schüler. Unser Jahresumsatz liegt unter 15.000 Euro. Welche Gesellschaftsform wäre für uns optimal? Würde eine Partnergesellschaft unseren Anforderungen entsprechen?

Antwort

Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist bei einem Zusammenschluss von Partnern, die einen Freien Beruf ausüben, möglich. Die Rechtsform steht damit auch Tanzlehrerinnen und Tanzlehrern offen.

Allerdings sollten Sie sich als Gründer fragen, ob die Eintragung in einem Partnerschaftsregister erforderlich ist, um die Tätigkeit zu beginnen. Denkbar und mit geringerem Aufwand möglich ist auch die Geschäftsaufnahme in der Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese muss nicht in einem Register eingetragen werden. Da das Risiko einer Haftung aus der Geschäftstätigkeit überschaubar erscheint, dürfte die Rechtsform einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) eher nicht in Betracht kommen. Der Aufwand der Gründung und Eintragung im Handelsregister ist bei diesen noch größer als bei der GbR oder Partnerschaftsgesellschaft, da der Gesellschaftsvertrag der notariellen Beurkundung bedarf.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer

Stand:
Oktober 2020

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